Doping-Statut
Der SFFS, seine direkten und indirekten Mitgliedsorganisationen und alle Personen, die
im persönlichen Geltungsbereich des Doping-Statuts von Swiss Olympic («Doping-
Statut») bzw. des Ethik-Statuts für den Schweizer Sport («Ethik-Statut») genannt werden,
unterstehen dem Doping-Statut bzw. dem Ethik-Statut.
Der SFFS sorgt dafür, dass alle diese Personen, soweit sie dem Verband angehören
oder zugerechnet werden können, das Doping-Statut und das Ethik-Statut anerkennen
und befolgen. Mutmassliche Verstösse gegen das Doping Statut oder das Ethik-Statut werden von
Swiss Sport Integrity untersucht. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports
(nachfolgend: Disziplinarkammer) ist für die Beurteilung und Sanktionierung von
festgestellten Verstössen gegen das Doping-Statut und das Ethik-Statut zuständig. Die
Disziplinarkammer wendet ihre Verfahrensvorschriften an.
Entscheide der Disziplinarkammer können unter Ausschluss der staatlichen Gerichte
innert 21 Tagen ab Erhalt des begründeten Entscheids beim Tribunal Arbitral du Sport
(TAS) in Lausanne angefochten werden.
Der Verband untersteht soweit erforderlich auch weiteren, den Kampf gegen das Doping
betreffenden Vorschriften, insbesondere der IGF Anti-Doping Policy.